Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Design Schaefer GmbH, nachfolgend „Agentur“, und ihren Auftraggebern über Kreativ-, Agentur-, Digital-, Medien- und Produktionsleistungen.

1.2 Hierzu gehören insbesondere Konzeption und Gestaltung, Grafikdesign, Webdesign und Webentwicklung, Fotografie, Video- und Contentproduktion sowie Druck-, Textil-, Werbeartikel-, Beschriftungs-, Werbetechnik- und sonstige Produktionsleistungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und projektspezifische Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.6 Soweit ein Auftrag verschiedene Leistungsarten umfasst, richtet sich die rechtliche Einordnung der jeweiligen Leistung nach ihrem tatsächlichen Inhalt. Diese AGB gelten ergänzend.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Umfang, Inhalt, Vergütung und gegebenenfalls Zeitplan eines Projektes ergeben sich in erster Linie aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

2.2 Die Gültigkeitsdauer eines Angebotes ergibt sich aus dem Angebot. Ist keine Frist angegeben, kann das Angebot innerhalb von 30 Tagen angenommen werden.

2.3 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes, durch eine Auftragsbestätigung der Agentur oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.4 Die Übermittlung einer Anfrage über ein Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über soziale Netzwerke stellt noch keinen Vertragsschluss dar.

2.5 Kostenschätzungen oder Budgetrahmen sind keine Festpreisvereinbarungen, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind.

2.6 Projektbezogene Abstimmungen, Änderungswünsche, Freigaben und sonstige Erklärungen können in Textform erfolgen. E-Mail genügt, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.


3. Leistungsumfang und kreative Ausführung

3.1 Die Agentur erbringt die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards des jeweiligen Leistungsbereichs.

3.2 Maßgeblich für die geschuldete Leistung sind das vereinbarte Briefing, das Angebot und gegebenenfalls nachträglich vereinbarte Änderungen.

3.3 Soweit keine konkreten gestalterischen Vorgaben vereinbart wurden, steht der Agentur innerhalb des Briefings ein angemessener kreativer und gestalterischer Spielraum zu.

3.4 Eine rein subjektive Abweichung vom persönlichen Geschmack des Auftraggebers stellt keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten sachlichen und gestalterischen Anforderungen eingehalten wurden.

3.5 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Anfragen, Reichweiten, Conversion-Raten, Suchmaschinenpositionen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse garantiert.

3.6 Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung ist nicht Gegenstand der Leistungen, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich und durch entsprechend qualifizierte Personen vereinbart wurde.


4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt der Agentur alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen sachlich richtig und vollständig sind.

4.3 Bei Texten, Preisen, Namen, Telefonnummern, Adressen, Terminen, Produktangaben, technischen Angaben und vergleichbaren Informationen ist der Auftraggeber verpflichtet, diese spätestens im Rahmen der Freigabe zu überprüfen.

4.4 Soweit Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Behörden, Vermietern, Veranstaltern oder sonstigen Dritten erforderlich sind, beschafft der Auftraggeber diese, sofern die Beschaffung nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist.

4.5 Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen.

4.6 Durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verursachter zusätzlicher Aufwand kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.

4.7 Die gesetzlichen Rechte der Agentur bei unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.


5. Änderungen und Korrekturen

5.1 Die Anzahl gegebenenfalls im Preis enthaltener Korrektur- oder Abstimmungsrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

5.2 Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich vergütet.

5.3 Dies gilt insbesondere für Änderungen aufgrund eines nachträglich geänderten Briefings, neuer Inhalte, zusätzlicher Varianten, bereits freigegebener Entwürfe oder nachträglicher Änderungen an fertiggestellten Leistungen.

5.4 Von der Agentur verursachte Fehler innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden ohne zusätzliche Vergütung korrigiert.

5.5 Bei wesentlichen Änderungen informiert die Agentur den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Beginn über die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan.


6. Termine und Leistungszeiten

6.1 Projekt- und Liefertermine sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige Erfüllung der vereinbarten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

6.3 Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen, verspäteten Freigaben oder verspätet bereitgestellten Informationen verlängern die Leistungsfrist angemessen.

6.4 Bei Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Agentur liegen und deren Folgen trotz angemessener Maßnahmen nicht vermieden werden können, verlängert sich die Leistungsfrist für die Dauer der Beeinträchtigung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

6.5 Hierzu können insbesondere erhebliche Betriebsstörungen, Ausfälle von Infrastruktur, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Lieferengpässe sowie vergleichbare Fälle höherer Gewalt gehören.

6.6 Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bei erheblichen oder dauerhaften Verzögerungen bleiben unberührt.


7. Subunternehmer, Produktionspartner und Drittanbieter

7.1 Die Agentur ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeiter, Produktionsbetriebe, Druckereien, Fotografen, Filmschaffende, Entwickler, Monteure oder sonstige Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.

7.2 Soweit diese Personen oder Unternehmen als Erfüllungsgehilfen der Agentur tätig werden, bleibt die Agentur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

7.3 Davon zu unterscheiden sind Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers ausdrücklich lediglich vermittelt und unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittanbieter vereinbart werden. In diesem Fall wird der Drittanbieter selbst Vertragspartner des Auftraggebers.

7.4 Kosten externer Leistungen werden nur berechnet, soweit sie vereinbart wurden oder zur Ausführung einer vom Auftraggeber nachträglich gewünschten Leistung erforderlich und von ihm freigegeben sind.


8. Freigaben

8.1 Vor Produktion oder Veröffentlichung kann die Agentur dem Auftraggeber Entwürfe, Korrekturabzüge, Druckdaten, Layouts, Schnittfassungen, Webseitenstände oder andere Arbeitsergebnisse zur Freigabe vorlegen.

8.2 Der Auftraggeber prüft die zur Freigabe vorgelegten Inhalte sorgfältig, insbesondere hinsichtlich Text, Rechtschreibung, Zahlen, Namen, Preisen, Daten, Adressen, Bildauswahl, Zuschnitt und sonstigen inhaltlichen Angaben.

8.3 Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass die von ihm überprüfbaren Inhalte in der freigegebenen Form verwendet, veröffentlicht oder produziert werden dürfen.

8.4 Fehler, die bereits in der freigegebenen Fassung erkennbar waren und vom Auftraggeber freigegeben wurden, begründen grundsätzlich keinen Mangel, soweit sie nicht auf einer nach der Freigabe vorgenommenen Änderung durch die Agentur beruhen oder die Agentur den Fehler anderweitig zu vertreten hat.

8.5 Änderungen nach erteilter Produktionsfreigabe können zu zusätzlichen Kosten und Terminverschiebungen führen.

8.6 Eine Bildschirmdarstellung ist nicht farbverbindlich. Eine farbverbindliche Abstimmung setzt einen ausdrücklich vereinbarten geeigneten Proof, Andruck oder ein vergleichbares Verfahren voraus.


9. Druck, Textil und sonstige Produktionsleistungen

9.1 Bei Produktionsleistungen können material- und verfahrensbedingt geringfügige Abweichungen auftreten, insbesondere hinsichtlich Farbe, Struktur, Oberfläche, Positionierung, Materialstärke, Format oder Verarbeitung.

9.2 Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch unvermeidbar, branchenüblich und für den vereinbarten Verwendungszweck zumutbar sind und keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit betreffen.

9.3 Farben können je nach Material, Untergrund, Druckverfahren, Produktionscharge und Lichtverhältnissen unterschiedlich wirken.

9.4 Bildschirmfarben, RGB-Darstellungen und nicht farbverbindliche Ausdrucke sind nicht mit dem tatsächlichen Produktionsergebnis gleichzusetzen.

9.5 Besondere Anforderungen an Farbverbindlichkeit, Material, Haltbarkeit, Waschbeständigkeit, Außenanwendung oder sonstige Eigenschaften müssen vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.

9.6 Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen richten sich nach der konkreten Vereinbarung im Angebot.


10. Werbetechnik, Folierungen und Montagen

10.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vereinbarte Montageorte und zu bearbeitende Gegenstände zum vereinbarten Termin zugänglich und bearbeitbar sind.

10.2 Fahrzeuge und sonstige Oberflächen müssen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sauber, trocken und für die vorgesehene Verarbeitung geeignet bereitgestellt werden.

10.3 Der Auftraggeber informiert die Agentur vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Nachlackierungen, Beschädigungen, Korrosion, Versiegelungen, Beschichtungen oder sonstige Besonderheiten des Untergrunds.

10.4 Die Agentur schuldet keine Untersuchung auf nicht erkennbare Vorschäden oder verborgene Materialmängel.

10.5 Bei der Entfernung vorhandener Folien kann es insbesondere bei vorgeschädigten, nachlackierten oder nicht fachgerecht beschichteten Oberflächen zu Ablösungen oder Beschädigungen kommen.

10.6 Die Agentur haftet für solche Beschädigungen nur, soweit sie diese zu vertreten hat.

10.7 Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern oder Vermietern sowie statische, baurechtliche oder sonstige Prüfungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zum Leistungsumfang gehören.


11. Lieferung, Versand und Eigentum

11.1 Lieferart und Lieferort ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

11.2 Die Agentur darf Waren durch Produktionspartner unmittelbar an den Auftraggeber versenden lassen.

11.3 Gegenüber Unternehmern geht bei einem Versendungskauf die Gefahr im gesetzlich zulässigen Umfang mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.

11.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.

11.5 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum der Agentur, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

11.6 Ist der Auftraggeber Kaufmann und handelt es sich um einen beiderseitigen Handelskauf, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.


12. Websites und digitale Leistungen

12.1 Funktionsumfang, Gestaltung, technische Plattform, Schnittstellen und sonstige Eigenschaften einer Website ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

12.2 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Erstellung einer Website keine dauerhafte technische Betreuung, Wartung oder Aktualisierung nach Projektabschluss.

12.3 Änderungen durch Browser, Betriebssysteme, Hostinganbieter, Content-Management-Systeme, Plugins, APIs, soziale Netzwerke oder andere Drittanbieter nach Fertigstellung stellen keine nachträglichen Mängel der ursprünglichen Leistung dar, soweit die Agentur diese Änderungen nicht zu vertreten hat.

12.4 Für die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise fremder Plattformen und Dienste kann die Agentur keine Gewähr übernehmen, soweit sie die entsprechenden Systeme nicht selbst betreibt.

12.5 Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen, externe Software, Plugins, Schriftlizenzen oder sonstige laufende Drittanbieterleistungen werden nur übernommen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12.6 Eine bestimmte Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12.7 Allgemeine SEO-Leistungen beinhalten keine Garantie für bestimmte Rankings, Besucherzahlen oder geschäftliche Ergebnisse.

12.8 Rechtliche Prüfungen einer Website, insbesondere hinsichtlich Impressum, Datenschutz, Cookies, Wettbewerbsrecht, Barrierefreiheit, Branchenrecht oder sonstiger gesetzlicher Informationspflichten, gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


13. Foto, Video und Social Media

13.1 Art, Umfang, Motiv, Produktionszeit, Anzahl der Ergebnisse, Bearbeitungsumfang und Lieferformat ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

13.2 Nicht ausgewählte Aufnahmen, RAW-Dateien, Rohmaterial, Projektdateien und Schnittprojekte gehören nur dann zum geschuldeten Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

13.3 Organisiert der Auftraggeber Personen, Locations, Gegenstände oder sonstige Inhalte für eine Produktion, ist er grundsätzlich dafür verantwortlich, die erforderlichen Zustimmungen und Nutzungsbefugnisse hierfür einzuholen, soweit die Agentur diese Aufgabe nicht ausdrücklich übernommen hat.

13.4 Organisiert die Agentur Modelle, Darsteller oder sonstige Rechteinhaber, beschafft sie die für den vereinbarten Nutzungsumfang erforderlichen Rechte im Rahmen des Auftrags.

13.5 Bei erkennbar abgebildeten Personen sind die jeweils erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen rechtlichen Grundlagen zu beachten.

13.6 Bei Musik, Stockmaterial, Schriften, Templates und sonstigen Drittinhalten richtet sich der zulässige Nutzungsumfang nach der jeweiligen Lizenz.

13.7 Musikbibliotheken von Instagram, TikTok und anderen Plattformen können insbesondere nach Kontotyp, Region, Plattform und Nutzungszweck unterschiedlichen Bedingungen unterliegen.

13.8 Die Agentur schuldet keine über den jeweiligen Lizenzumfang hinausgehenden Nutzungsrechte, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13.9 Eine Nutzung lizenzierter Inhalte außerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs, beispielsweise auf anderen Plattformen, in bezahlter Werbung oder in anderen Medien, kann eine zusätzliche Lizenz erfordern.

13.10 Bei Social-Media-Leistungen werden keine bestimmten Reichweiten, Followerzahlen, Views oder sonstigen Plattformresultate garantiert.


14. Urheberrecht und Nutzungsrechte

14.1 Urheberrechte an geschützten Werken verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Die Agentur räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte ein, über die sie verfügen darf.

14.2 Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich zunächst aus dem Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

14.3 Ist der Nutzungsumfang nicht ausdrücklich geregelt, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung diejenigen einfachen Nutzungsrechte, die zur Erreichung des bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszwecks erforderlich sind.

14.4 Bei Logos und Corporate-Design-Elementen, die erkennbar zur dauerhaften Kennzeichnung des Auftraggebers entwickelt wurden, erhält der Auftraggeber an der final freigegebenen Gestaltung nach vollständiger Zahlung die für diesen Zweck erforderlichen umfassenden Nutzungsrechte, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen oder im Angebot etwas anderes vereinbart wurde.

14.5 Rechte an Schriften, Stockmaterial, Musik, Software, Templates, Plugins und anderen Bestandteilen Dritter richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

14.6 Nicht ausgewählte Entwürfe, verworfene Varianten, Konzepte und Zwischenstände verbleiben bei der Agentur beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern und dürfen ohne entsprechende Rechtseinräumung nicht verwendet werden.

14.7 Offene Arbeitsdateien, Layoutdateien, Quelldateien, Projektdateien, RAW-Dateien, Schnittprojekte und sonstige interne Produktionsdateien sind nicht automatisch Bestandteil der Lieferung.

14.8 Eine Herausgabe solcher Dateien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

14.9 Die vereinbarten Nutzungsrechte werden grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.

14.10 Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung grundsätzlich nur zur Prüfung und Freigabe oder in einem ausdrücklich gestatteten Umfang zulässig.


15. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter

15.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Videos, Logos, Musikstücke, Marken, Designs, Daten und sonstigen Inhalte im vereinbarten Umfang berechtigt ist.

15.2 Gleiches gilt für vom Auftraggeber erteilte konkrete Vorgaben, soweit diese fremde Schutzrechte berühren.

15.3 Eine Markenrecherche, Kollisionsprüfung, wettbewerbsrechtliche Prüfung oder sonstige rechtliche Prüfung von Namen, Logos, Claims, Kampagnen oder Gestaltungen ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

15.4 Wird die Agentur aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Auftraggeber von einem Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen und angemessenen notwendigen Rechtsverteidigungskosten frei.

15.5 Die Agentur wird den Auftraggeber über entsprechende Ansprüche unverzüglich informieren und die Rechtsverteidigung angemessen abstimmen.

15.6 Die Freistellung gilt nicht, soweit die Agentur die Rechtsverletzung selbst verursacht oder trotz positiver Kenntnis einer offensichtlichen Rechtsverletzung gehandelt hat.


16. Referenzen und Eigenwerbung

16.1 Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern darf die Agentur nach Veröffentlichung des jeweiligen Projektes die Geschäftsbeziehung als Referenz nennen und öffentlich freigegebene Arbeitsergebnisse zu Zwecken der eigenen Darstellung verwenden.

16.2 Die Referenznutzung kann insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Präsentationen, Portfolios und Eigenwerbung erfolgen.

16.3 Hierzu darf auch der Name und das Unternehmenslogo des Auftraggebers ausschließlich zur Kennzeichnung der jeweiligen Referenz verwendet werden.

16.4 Dies gilt nicht für vertrauliche, noch nicht veröffentlichte oder ausdrücklich als geheim bezeichnete Projekte.

16.5 Widerspricht der Auftraggeber der Referenznutzung aus berechtigtem Interesse vor Veröffentlichung in Textform, wird die Agentur dies berücksichtigen.

16.6 Abbildungen natürlicher Personen werden nur verwendet, soweit hierfür die erforderlichen Rechte oder Einwilligungen vorliegen.

16.7 Bei Verbrauchern erfolgt eine Referenznutzung personenbezogener Inhalte nur auf Grundlage einer entsprechenden gesonderten Berechtigung.


17. Arbeitsdateien und Archivierung

17.1 Der Auftraggeber ist nach Übergabe der finalen Daten für deren eigene Sicherung verantwortlich.

17.2 Die Agentur ist nicht verpflichtet, sämtliche Projekt-, Roh- und Produktionsdaten dauerhaft zu archivieren.

17.3 Soweit keine gesonderte Archivierung vereinbart wurde, darf die Agentur interne Projekt- und Arbeitsdateien zwölf Monate nach Abschluss des Projektes löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe entgegenstehen.

17.4 Eine spätere Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung von Daten ist nicht geschuldet, sofern keine Archivierungsleistung vereinbart wurde.


18. Preise und Vergütung

18.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

18.2 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

18.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils ordnungsgemäß ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

18.4 Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen werden nur nach Vereinbarung beziehungsweise entsprechend einem vom Auftraggeber veranlassten zusätzlichen Aufwand berechnet.

18.5 Versand-, Reise-, Fremd-, Lizenz- und Produktionskosten werden entsprechend dem Angebot berechnet.

18.6 Anzahlungen, Abschlags- oder Teilzahlungen können im jeweiligen Angebot vereinbart werden.


19. Rechnungen und Zahlungen

19.1 Rechnungen sind, soweit im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

19.2 Die Agentur ist berechtigt, Zahlungsforderungen im Rahmen eines Factoring- oder Finanzierungsverhältnisses an einen Dritten abzutreten.

19.3 Wird auf der Rechnung ein anderer Zahlungsempfänger angegeben, ist die Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung an den dort genannten Zahlungsempfänger zu leisten.

19.4 Bei fälligen und trotz Mahnung nicht beglichenen Forderungen kann die Agentur weitere noch nicht geschuldete Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bis zur Zahlung zurückhalten, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

19.5 Nutzungsrechte, deren Übergang von der vollständigen Vergütung abhängig ist, werden erst mit vollständigem Zahlungseingang eingeräumt.


20. Zahlungsverzug

20.1 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

20.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzugszins.

20.3 Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzugszins für Unternehmer.

20.4 Gegenüber Nichtverbrauchern kann zusätzlich die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale verlangt werden.

20.5 Weitergehende gesetzliche Verzugsschäden bleiben unberührt.

21. Abnahme

21.1 Soweit die geschuldete Leistung Werkvertragscharakter hat und ihrer Art nach abnahmefähig ist, ist der Auftraggeber nach vertragsgemäßer Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet.

21.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

21.3 Die Agentur kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.

21.4 Für eine Abnahme durch Fristablauf gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

21.5 Ist der Auftraggeber Verbraucher, treten die gesetzlichen Folgen einer Abnahme durch Fristablauf nur unter den dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen ein.

21.6 Mängel sind bei einer Verweigerung der Abnahme konkret zu benennen.


22. Mängelrechte

22.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt ist.

22.2 Der Agentur ist grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

22.3 Kein Mangel liegt vor, wenn eine Abweichung ausschließlich darauf beruht, dass der Auftraggeber nachträglich Anforderungen verändert, von der vereinbarten Nutzung abweicht oder nicht kompatible Fremdsysteme einsetzt, soweit die Agentur dies nicht zu vertreten hat.

22.4 Gesetzliche Rechte wegen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bleiben unberührt.


23. Haftung

23.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

23.2 Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, ausdrücklich übernommene Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

23.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

23.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

23.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

23.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

23.7 Die Haftung der Agentur für eigenes Verschulden bei Auswahl, Beauftragung oder Steuerung von Dienstleistern wird durch den Einsatz von Drittanbietern nicht ausgeschlossen.


24. Kündigung und Projektbeendigung

24.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung laufender Verträge ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

24.2 Enthält der Einzelvertrag keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

24.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

24.4 Bei Werkverträgen gelten hinsichtlich einer Kündigung durch den Auftraggeber die gesetzlichen Bestimmungen.

24.5 Bereits erbrachte Leistungen, verbindlich ausgelöste Fremdkosten sowie sonstige nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldete Beträge werden bei Projektbeendigung abgerechnet.

24.6 Bei Kündigung aus wichtigem Grund gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


25. Vertraulichkeit

25.1 Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende nicht öffentliche geschäftliche, technische und persönliche Informationen vertraulich.

25.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

25.3 Die Agentur darf vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern und Subunternehmern zugänglich machen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

25.4 Geschäftsgeheimnisse sind solange vertraulich zu behandeln, wie ihr Geheimnischarakter besteht.


26. Datenschutz

26.1 Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

26.2 Soweit die Agentur personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

26.3 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit die Agentur nicht selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.

26.4 Die Agentur darf übliche Software- und digitale Hilfsmittel zur Vertragserfüllung einsetzen, sofern hierbei die vertraglichen Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten gewahrt werden.


27. Einsatz digitaler und KI-gestützter Werkzeuge

27.1 Die Agentur darf im Rahmen ihrer Arbeitsprozesse marktübliche digitale und KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel einsetzen, soweit deren Einsatz mit dem vereinbarten Leistungszweck sowie den datenschutz- und vertraulichkeitsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.

27.2 Der Einsatz solcher Werkzeuge entbindet die Agentur nicht von ihrer Verantwortung für die geschuldete Qualität der eigenen Leistung.

27.3 Soweit bei einer Leistung besondere Lizenz-, Nutzungs- oder Schutzrechtsbeschränkungen eines eingesetzten Drittanbieters für die vorgesehene Nutzung erheblich sind, gelten diese ergänzend beziehungsweise werden im jeweiligen Projekt berücksichtigt.

27.4 Eine Garantie, dass jedes Arbeitsergebnis als solches urheber-, marken- oder designrechtlich schutzfähig oder registrierbar ist, wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.


28. Besondere Regelungen für Verbraucher

28.1 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben durch diese AGB unberührt.

28.2 Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

28.3 Eine individuell angefertigte Ware kann vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen sein, wenn sie nicht vorgefertigt und maßgeblich nach persönlichen Vorgaben des Verbrauchers hergestellt wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

28.4 Dies kann insbesondere individualisierte Druckprodukte, Textilien, Werbeartikel, Schilder, Folierungen oder vergleichbare individuell angefertigte Produkte betreffen.

28.5 Eine individuell für einen Verbraucher erbrachte Dienstleistung ist nicht allein deshalb vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, weil sie speziell für diesen Verbraucher erstellt wird.

28.6 Für den vorzeitigen Beginn beziehungsweise das Erlöschen eines Widerrufsrechts bei Dienstleistungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

28.7 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung sowie gegebenenfalls das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.

28.8 Für digitale Inhalte und digitale Produkte gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.


29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

29.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

29.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

29.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Aachen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

29.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

29.5 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


30. Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

30.1 Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

30.2 Spätere Änderungen dieser AGB gelten nicht automatisch für bereits bestehende Verträge.

30.3 Änderungen eines bestehenden Vertrags bedürfen der Vereinbarung der Vertragsparteien, soweit nicht eine gesetzliche Grundlage etwas anderes vorsieht.

30.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

30.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

30.6 An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.


Design Schaefer GmbH

Lochnerstr. 7

52064 Aachen


Stand: 01.01.2026

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